In der Nationalbibliothek können Sie auch Dokumente aus anderen in- und ausländischen Bibliotheken ausleihen. Die Bibliotheken ihrerseits können die Ausleihe von Publikationen der NB beantragen.
Die NB ist aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags für die Erhaltung ihrer Sammlungen verantwortlich. Professionelle Aufnahmen in den Räumlichkeiten der Nationalbibliothek (mit/ohne Sammlungsobjekte) erfordern folglich eine Genehmigung.